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COVID - SCHUTZKONZEPT

Meine Massnahmen und die entsprechenden Vorkehrungen zum Schutz meiner Klient*in vor einer Infektion mit den SARS/COVID2-Virus richten sich nach folgenden Vorgaben:

BAG

KANTON ZÜRICH

Vorgaben des Kantons Zürich

ODA KT

Organisation der Arbeitswelt Komplementär Therapie (OdA KT)

Im therapeutischen Setting (z.B. bei der Atembehandlung auf der Liege) kann der Mindestabstand nicht immer eingehalten werden. Die Vorgaben des BAG wurden daher im Schutzkonzept der ODA KT branchenspezifisch auf den Bereich der Komplementärtherapie angepasst.

Covid - Schutzkonzept: Liste
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